Nach einer ausführlichen Beratung erstellen wir mit Ihnen einen Bestattungsvorsorgevertrag, der für beide Vertragspartner die gewünschten Leistungen und deren Kosten festlegt.
Wir erstellen eine transparente Kostenaufstellung, aus der Ihnen ersichtlich wird, welche finanziellen Aufwendungen zu erwarten sind. Wir informieren Sie dabei über unser breites Leistungsangebot und beraten Sie auch über die Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Vertrages.
Der Vorsorgevertrag wird bei uns hinterlegt, eine Ausfertigung befindet sich aber natürlich auch in Ihrem Besitz. Wir empfehlen Ihnen, diesen dann zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel einem Testament aufzubewahren.
Die kompetente Beratung bei uns in Nürnberg kostet Sie nichts. Lediglich ein wenig Zeit.
Benötigte Unterlagenfür eine Vorsorgevereinbarung
Sie benötigen:
- Einen gültigen Ausweis oder Reisepass
- Bei Ledigen:
Wenn sie zeitlebens unverheiratet waren und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. eine Geburtsurkunde - Bei Verheirateten:
- Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
Eine Heiratsurkunde - Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.1958:
Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburtsregisterdaten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburtsurkunden beider Ehegatten oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folgebeurkundungen - Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.2009:
Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburtsregisterdaten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburtsurkunden beider Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folgebeurkundungen - Bei Eheregistern bzw. -urkunden sollte das Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate sein
- Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
- Bei Lebenspartnern:
Die Originalurkunde über die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Geburtsurkunden beider Lebenspartner - Bei Verwitweten:
Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern genannten Urkunden, außer der Geburtsurkunde des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners dafür aber die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. Lebenspartners - Bei Geschiedenen oder aufgehobener Lebenspartnerschaft:
Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern genannten Urkunden, außer der Geburtsurkunde des geschiedenen Ehegatten dafür aber eine Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk (sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen)
Sollten sie Urkunden nicht zur Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
Eine abschließende Aufzählung aller benötigten Dokumente finden Sie zum Download auf der Website des Nürnberger Standesamtes: Merkblatt Sterbefall.
Falls vorhanden, bringen sie bitte auch einen Grabbrief und/oder Graberneuerungsschein, sowie Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen mit.
Checkliste Bestattungsvorsorge
Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie schon zu Lebzeiten in Ihrem Sinne ausreichend vorgesorgt haben:
- Welche Art der Bestattung möchte ich?
- Ist die Grabstätte vorhanden, und wenn nein, wo soll sie sein?
- Möchte ich die Art des Sargs, der Urne, des Blumenschmucks, der Trauerfeier bestimmen?
- Möchte ich eine Traueranzeige in einer Tageszeitung? Will ich dazu Sterbebilder?
- Wie stelle ich mir die Trauerfeier vor?
- Soll es eine geistliche oder eine weltliche Trauerrede geben?
- Sind mir die Kosten der Bestattung klar und sind diese Kosten abgedeckt?
- Sind meine Wünsche über einen Vorsorgevertrag hinreichend bekannt gemacht?