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Nach ei­ner aus­führ­li­chen Be­ra­tung er­stell­en wir mit Ih­nen ei­nen Be­stat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag, der für bei­de Ver­trags­part­ner die ge­wünsch­ten Leis­tun­gen und de­ren Kos­ten fest­legt.

Wir er­stel­len ei­ne trans­pa­ren­te Kos­ten­­auf­stell­ung, aus der Ih­nen er­sicht­lich wird, wel­che fi­nan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen zu er­war­ten sind. Wir in­for­mie­ren Sie da­bei über un­ser brei­tes Leis­tungs­an­ge­bot und be­ra­ten Sie auch über die Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten Ih­res Ver­tra­ges.

Der Vor­sor­ge­ver­trag wird bei uns hin­ter­legt, ei­ne Aus­fer­ti­gung be­fin­det sich aber na­tür­lich auch in Ih­rem Be­sitz. Wir emp­feh­len Ih­nen, die­sen dann zu­sam­men mit an­de­ren wich­ti­gen Un­ter­la­gen, wie zum Bei­spiel einem Tes­ta­ment auf­zu­be­wah­ren.

Die kom­pe­ten­te Be­ra­tung bei uns in Nürn­berg kos­tet Sie nichts. Le­dig­lich ein we­nig Zeit.

Benötigte Unterlagenfür eine Vorsorgevereinbarung

Sie benötigen:

  • Einen gültigen Ausweis oder Reisepass
  • Bei Ledigen:
    Wenn sie zeitlebens unverheiratet waren und nie eine ein­getragene Lebens­partner­schaft begründet haben, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten­buch bzw. eine Geburts­urkunde
  • Bei Verheirateten:
    • Bei Eheschließung im Inland vor dem 01.01.1958:
      Eine Heiratsurkunde
    • Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.1958:
      Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburts­register­daten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburts­urkunden beider Ehe­gatten oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe­register mit allen Folge­be­ur­kun­dungen
    • Bei Eheschließung im Inland ab dem 01.01.2009:
      Eine Eheurkunde mit Vermerk der Geburts­register­daten beider Ehegatten auf der Rückseite oder zusätzlich die Geburts­urkunden beider Ehe­gatten oder be­glaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Folge­be­ur­kundungen
    • Bei Eheregistern bzw. -urkunden sollte das Aus­stellungs­datum nicht älter als 6 Monate sein
  • Bei Lebenspartnern:
    Die Originalurkunde über die Begründung einer eingetragenen Lebens­partner­schaft sowie die Geburts­ur­kunden beider Lebens­partner
  • Bei Verwitweten:
    Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Leben­spartnern genannten Urkunden, außer der Geburts­urkunde des verstorbenen Ehe­gatten/Lebens­partners dafür aber die Sterbe­ur­kunde des ver­storbenen Ehe­gatten bzw. Lebens­partners
  • Bei Geschiedenen oder aufgehobener Lebens­partner­schaft:
    Sämtliche wie bei Verheirateten bzw. Lebens­partnern genannten Urkunden, außer der Geburts­urkunde des ge­schie­denen Ehe­gatten dafür aber eine Aus­fertigung des Scheidungs­urteils mit Rechts­kraft­vermerk (sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der An­er­kennungs­bescheid der Landes­justiz­ver­waltung vorzulegen)

Sollten sie Urkunden nicht zur Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.

Eine abschließende Aufzählung aller benötigten Dokumente finden Sie zum Download auf der Website des Nürnberger Standesamtes: Merkblatt Sterbefall.

Falls vorhanden, bringen sie bitte auch einen Grabbrief und/oder Grab­er­neu­erungs­schein, sowie Lebens- bzw. Sterbe­geld­ver­sicherungs­policen mit.

Checkliste Bestattungsvorsorge

Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie schon zu Lebzeiten in Ihrem Sinne ausreichend vorgesorgt haben:

  • Welche Art der Bestattung möchte ich?
  • Ist die Grabstätte vorhanden, und wenn nein, wo soll sie sein?
  • Möchte ich die Art des Sargs, der Urne, des Blumenschmucks, der Trauerfeier bestimmen?
  • Möchte ich eine Traueranzeige in einer Tageszeitung? Will ich dazu Sterbebilder?
  • Wie stelle ich mir die Trauerfeier vor?
  • Soll es eine geistliche oder eine weltliche Trauerrede geben?
  • Sind mir die Kosten der Bestattung klar und sind diese Kosten abgedeckt?
  • Sind meine Wünsche über einen Vorsorgevertrag hinreichend bekannt gemacht?