Zur Themennavigation

  • Ihr eigenes Ausweisdokument
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Ausweiskopie der/des Ehepartners/in
  • Totenschein oder Todesbescheinigung
  • Sofern die/der Verstorbene ledig war:
    Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag bzw. Geburtsregister
  • Sofern die/der Verstorbene verheiratet war:
    Ehe-/Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratsbuch
  • Sofern die/der Verstorbene verwitwet war:
    die vorgenannte Eheurkunde und zusätzlich die Sterbeurkunde der/des vorverstorbenen Ehepartners/in
  • Sofern die/der Verstorbene geschieden war:
    die vorgenannte Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung nicht alle speziellen Einzelfälle umfassend aufgeführt und erklärt werden können. Gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.

Bei ausländischen Dokumenten benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers – oder eine internationale Personenstandsurkunde.

Gerne stehen wir Ihnen vorab telefonisch zur Verfügung.

Standesamt Nürnberg, Webseite zum Thema »Beurkundung von Sterbefällen«